Bei Aufträgen von Unternehmern gelten unsere nachfolgenden Lieferungs- und Geschäftsbedingungen.

1. Preise

Alle Angebote sind bis zum Erhalt einer schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. Es gelten unsere bei Vertragsschluss aktuellen Listenpreise, soweit nicht eine besondere Preisvereinbarung getroffen wurde.

2. Rechte an Gegenständen des Bestellers

Der Besteller erklärt, alle erforderlichen Rechte (Eigentums-, Urheberrecht etc.) an den für ihn zu bearbeitenden Geräten, Teilen oder Layouts ("Gegenstände") zu besitzen und trägt deshalb allein die Verantwortung für etwaigen Rechtsverletzungen. Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten im Zusammenhang mit von ihm gelieferten Gegenständen frei.

3. Lieferung

a) Der Versand erfolgt unfrei auf Gefahr des Bestellers. Verpackung wird billigst berechnet. Falls vom Besteller nicht schriftlich festgelegt, wird die Versandart von uns frei gewählt. Durch den Versand verspätete Lieferungen berechtigen nicht zu Beanstandungen, Annahmeverweigerungen oder Rechnungskürzungen, selbst wenn die Fertigung oder Lieferung mit Eilzuschlägen bestellt wurde.
b) Falls abweichend von a) Abholung durch den Besteller vereinbart ist, erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage des bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Abholscheins. Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, nicht abgeleitet werden.
c) Bei der Muster- oder Prototypen-Herstellung (wie z.B. im POOL Verfahren) muss aus technischen Gründen eine Über-/Unterlieferung von bis zu 50% vorbehalten bleiben. Bei Stückzahlen ab 10 Stück sind geringfügige Mehr- oder Minderlieferungen branchenüblich und berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zu Annahmeverweigerungen.

4. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware unser Haus verlässt.

5. Gewährleistung

a) Auch bei größter Sorgfalt können geringfügige Abweichungen hinsichtlich der Materialqualität, der Tönung und dgl. auftreten, die deshalb vorbehalten werden müssen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Für Arbeiten, die infolge Material- oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, wird kostenloser Ersatz geliefert. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
b) Schadensersatzansprüche aufgrund von fehlerhaften Leiterplatten oder Schablonen sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln beruhen. Ausgeschlossen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
c) Bei berechtigten Reklamationen steht es uns frei, die gelieferte Ware nachzuarbeiten oder Ersatz zu liefern. Ersatzlieferungen erfolgen immer in normaler Lieferzeit. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

6. Mängelrüge

Offensichtliche Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort, spätestens aber innerhalb acht Tagen, nach Lieferung schriftlich gerügt werden.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher, uns gegenüber dem Besteller zustehenden Forderungen, unser Eigentum. Werden die gelieferten Waren mit anderen Waren verbunden, setzt sich der Eigentumsvorbehalt an der neu geschaffenen Sache fort.

8. Zahlung

Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind.

9. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Besteller Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, unser Firmensitz.

10. Unwirksamkeit

Sind einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam, bleiben der Vertrag und diese Bedingungen im übrigen wirksam. Zum Ersatz der unwirksamen Bestimmungen werden Regelungen getroffen, die dem gewünschten Zweck unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen der Vertragspartner möglichst nahe kommen.